Rechtsprechung
VG Saarlouis, 13.09.2005 - 5 F 16/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarstreit - Imbissstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 27/90
Imbißstube im Wohngebiet
Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2005 - 5 F 16/05
Dies zugrunde legend kann entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht mit den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Eilverfahrens, welche regelmäßig eine Besichtigung der Örtlichkeit nicht einschließen, mit der erforderlichen "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" davon ausgegangen werden, dass die nähere Umgebung derzeit als "allgemeines Wohngebiet" im Sinne von § 4 BauNVO einzuordnen ist, in welchem nach der Rechtsprechung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 19.04.1990 - 2 K 164/88 -) und auch des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 21.07.1992 - 2 R 27/90) die streitgegenständliche Imbissanlage von der Nutzungsart her unzulässig wäre. - VG Saarlouis, 19.04.1990 - 2 K 164/88
Auszug aus VG Saarlouis, 13.09.2005 - 5 F 16/05
Dies zugrunde legend kann entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht mit den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Eilverfahrens, welche regelmäßig eine Besichtigung der Örtlichkeit nicht einschließen, mit der erforderlichen "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" davon ausgegangen werden, dass die nähere Umgebung derzeit als "allgemeines Wohngebiet" im Sinne von § 4 BauNVO einzuordnen ist, in welchem nach der Rechtsprechung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 19.04.1990 - 2 K 164/88 -) und auch des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 21.07.1992 - 2 R 27/90) die streitgegenständliche Imbissanlage von der Nutzungsart her unzulässig wäre.
- AG Ludwigslust, 17.03.2005 - 5 F 70/05
Wirkung einer den Kindesunterhalt betreffenden Freistellungsvereinbarung zwischen …
Danach ist hier zu berücksichtigen, dass die Parteien eine Freistellungsvereinbarung dahingehend getroffen hatten, sich welchelseitig von den Unterhaltsansprüchen des jeweils bei dem anderen lebenden Elternteiles freizustellen; der diesbezügliche, oben unter Ziffer I) aufgeführte Sachverhalt ist aus dem Verfahren umgekehrten Rubrums zu dem Aktenzeichen 5 F 16/05 des Amtsgerichtes Ludwigslust gerichtsbekannt.